Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Die adStrategen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) wird für ihre Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) Dienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen: Entwicklung, Verkauf oder Vermietung von Software, Beratung und Umsetzung von Marketingstrategien- und Kampagnen, Entwicklung, Produktion und Umsetzung von Werbemaßnahmen, Tätigkeit als Media-Planer, Produzent von Webanwendungen jeglicher Art, redaktionelle Arbeiten sowie Schulungs- und Coachingmaßnahmen.
1.2. Für diese Tätigkeiten gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers. Ergänzend zu dieser AGB kommt das vom Auftraggeber angenommene individuelle Leistungsangebot des Auftragnehmers inkl. möglicher Anlagen. Die AGB gilt als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
1.3. Diese AGB gelten auch für die vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
1.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Versanddatum der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen.
2. Auftragserteilung, Vertragsabschluss
2.1. Der Auftragnehmer erstellt ein Leistungsangebot für den Auftraggeber. Das Angebot ist freibleibend und 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Innerhalb der 14-tägigen Angebotsfrist muss der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich bestätigen (nachfolgend „Auftragserteilung“). Durch die schriftliche Auftragserteilung kommt ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) zustande.
2.2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.3. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers und die Vergütung durch den Auftraggeber bestimmen sich nach dem Inhalt des Angebots. Eine Abweichung von dem im Angebot beschriebenen Leistungsumfang und eine damit verbundene Abweichung von der im Angebot ausgewiesenen Vergütung in Höhe von bis zu 10 % gilt mit Vertragsabschluss als vereinbart.
2.4. Änderungen an bereits beauftragten Leistungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung seitens des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Änderungsbestätigung“) verbindlich. Die Änderungsbestätigung muss insbesondere die geänderten Leistungen und die geänderte Vergütung beinhalten.
2.5. Bedingungen des Auftraggebers inkl. seiner AGB werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
3. Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer im Leistungsangebot schriftlich festgehalten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf darüberhinausgehende Leistungen
3.2. Der Auftragnehmer wird bei der Durchführung seiner Leistungen nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben. Der Auftragnehmer erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Betriebe oder geografische Gebiete.
4. Mitwirkungspflicht, Zusammenarbeit
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Leistungserbringung wesentlichen Unterlagen, Informationen, Daten und Vorlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Für die Bereiche SEO / SEA sind dies auch technische Informationen wie FTP-Zugänge, CMS-Zugänge, Google-Analytics u.ä..
4.2. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Unterlagen, Informationen, Daten und Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Unterlagen, Informationen, Daten und Vorlagen vollumfänglich berechtigt ist. Im Falle AGB adStrategen Stand: 29.12.2023
einer unberechtigten Übergabe und Verwendung von Unterlagen, Informationen, Daten und Vorlagen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen und schadlos halten.
4.3. Sämtliche Mitwirkungen des Auftraggebers und oder seiner Erfüllungsgehilfen sind rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenfrei für den Auftragnehmer zu erbringen.
4.4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist der Auftragnehmer für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
4.5. Entstehen durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Mehraufwände für den Auftragnehmer, so hat der Auftraggeber diese auf der Grundlage der aktuellen Vergütungssätze des Auftragnehmers zu ersetzen.
4.6. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben.
4.7. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag Auftragsvergaben an andere Dienstleister im Tätigkeitsfeld des Auftragsnehmers nur mit dem Einverständnis des Auftragnehmers erteilen.
5. Vergütung
5.1 Die Höhe Vergütung richtet sich nach den individuell im Leistungsangebot vereinbarten Preisen. Werden Leistungen erbracht, die nicht im Leistungsangebot enthalten sind und für die keine Preise genannt sind, so gelten für diese die aktuell gültige Preise in der Preisliste des Auftragnehmers.
5.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, der Auftraggeber ist von der Umsatzsteuer befreit.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
5.4. Die Vergütung wird zum Anfang eines jeden Monats für den vorhergehenden Monat in Rechnung gestellt.
5.5. Zahlungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Ein Skonto wird nicht gewährt. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu.
5.6. Werden Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen und kann die Leistung bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung verweigern.
5.7. Werden Leistungen Dritter über den Auftragnehmer abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist der Auftragnehmer nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen sofort zu pausieren. Eine Wiederaufnahme erfolgt nach Eingang der offenen Rechnungen.
6. Leistungen Dritter
6.1. Der Auftragnehmer ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, zur Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Vom Auftragnehmer eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
6.2. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen und konzeptionellen Bereich an eine nicht-juristische Person unter Umständen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Kosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
7. Search-Engine-Optimization (SEO)
7.1. Bei den SEO-Services handelt es sich um Unterstützungsleistungen für den Auftraggeber bei der Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization). Die Dienstleistungen beziehen sich auf die Internet-Suchmaschine „Google“ („Suchmaschine“) und die jeweils vereinbarte Zielseite bzw. Domain. Einzelheiten sind im jeweiligen Angebot enthalten.
7.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenständigen SEO-Maßnahmen durchzuführen.
7.3. Der Auftragnehmer schuldet nicht das Erreichen einer bestimmten Platzierung in Suchmaschinen, da diese von zahlreichen Faktoren abhängig ist, die nicht umfassend beeinflusst werden können. Unvorhergesehene AGB adStrategen Stand: 29.12.2023
Änderungen in der Platzierung, auch eine erhebliche Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine, können nicht ausgeschlossen werden.
7.4. Soweit Optimierungen im Bereich bestimmter Suchbegriffe (Keywords) vereinbart werden, bezieht sich der Auftrag nur auf diese Suchbegriffe und nicht auf verwandte Suchbegriffe. Ausschlaggebend ist die exakte Schreibweise. Die Auswahl der Suchbegriffe obliegt dem Auftraggeber.
7.5. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen mehrere Monate nach Umsetzung aller vom Auftragnehmer vorgeschlagenen und vorgenommenen Änderungen dauern kann.
8. Online-Werbekampagnen (GOOGLE Ads-Werbung SEA)
8.1. Der Auftragnehmer schuldet keine wirtschaftliche Verbesserung der Umsätze des Auftraggebers oder eine Erhöhung von Besucher, Follower- oder Like-Zahlen, eine verbesserte Platzierung sowie den Preis pro click.
8.2. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Erstellung von Texten und Grafiken für Auftritte in sozialen Netzwerken und auf der Webseite. Der Auftragnehmer ist in der Anzahl und Gestaltung von Texten und Schlüsselbegriffen grundsätzlich frei.
8.3. Der Auftraggeber kann das zur Verfügung gestellte Werbebudget frei wählen. Dieses Budget ist in der vereinbarten Vergütung des Auftragnehmers nicht enthalten. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber ein geeignetes Werbebudget vor.
8.4. Der Auftragnehmer wird nur innerhalb der Nutzungsbedingungen des Drittanbieters (z.B. Facebook, Google, Amazon) tätig.
8.5. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass Marketing auf Social Media-Plattformen teilweise nur unter Beschränkungen möglich ist. Herausgeber sowie für den Inhalt der jeweiligen Marketing-maßnahme auf einer Social Media-Plattform ist der Auftraggeber des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die jeweilige Veröffentlichung auf Social Media-Plattformen den dortigen Regelungen, AGB und Nutzungsbedingungen entspricht und weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, sich in diesem Bereich rechtlich beraten zu lassen.
9. Media-Planung und Media-Durchführung
9.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung führt der Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihm zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten etc. durch. Einen werblichen Erfolg schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
9.2 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Fremdkosten dem Auftraggeber sofort in Rechnung zu stellen und die Weiterleitung an die entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang durch den Auftraggeber vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang und daraus resultierende Schadensersatzansprüche haftet der Auftragnehmer nicht, sofern die Zahlungsverzögerung durch den Auftraggeber verursacht wird.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
10.1. Die im Rahmen des Vertrages erarbeiteten kreativen Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Anwendung der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gilt auch dann als zwischen den Parteien vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht erreicht ist. In jedem Fall werden dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten Nutzungsrechte nach Maßgabe des im Auftrag vereinbarten Umfangs (zeitlich, räumlich, inhaltlich) eingeräumt.
10.2. Sofern an den im Rahmen des Vertrages oder Auftrages erbrachten Leistungen vom Auftragnehmer Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, werden dem Auftraggeber die Nutzungsrechte hieran – sofern nach deutschem Recht möglich – mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises für die vertraglich vereinbarte Dauer in dem Umfang, der zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist, eingeräumt.
10.3 Nutzungen, die zeitlich, räumlich und inhaltlich über die Nutzung nach dem Zweck des Vertrages hinausgehen, werden nicht eingeräumt und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung im Rahmen AGB adStrategen Stand: 29.12.2023
des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede gegen zusätzliche angemessene Vergütung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Auftragnehmer.
10.4 Insbesondere erwirbt der Auftraggeber nicht das Recht zur Weiterübertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte. Eine solche Weiterübertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung vom Auftragnehmer und ist gesondert zu honorieren.
10.5 Die Leistungsergebnisse vom Auftragnehmer dürfen vom Auftraggeber oder von vom Auftraggeber beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
10.6. Vor einer Auftragserteilung seitens des Auftraggebers und vor der Zusendung eines Leistungsangebots seitens des Auftragnehmers, kann der Auftragnehmer seine Konzeption in einer Präsentation gegenüber dem potentiellen Auftraggeber darlegen. Sofern nach einer Präsentation kein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zustande kommt, bleiben alle Urheberrechte an den konzeptionellen Leistungen (Werke) des Auftragnehmers im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Werke des Auftragnehmers gleich in welcher Form zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu verwenden. Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, die präsentierten Werke für andere Verträge und Auftraggeber zu verwenden. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, in eine Nutzung schriftlich einzuwilligen und dafür eine Honorarzahlung zu fordern. Die Höhe der Honorarzahlung ist vom Auftragnehmer in seiner schriftlichen Einwilligung festzulegen.
10.7 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 10.1. bis 10.6. steht dem Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche ein angemessenes (branchenübliches) Honorar als fiktive Lizenz zu.
10.8. Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.
10.9. Sofern zwischen den Parteien nicht etwas anderes bestimmt ist, werden die Nutzungsrechte als nicht ausschließliche Lizenzen eingeräumt. Dies gilt insbesondere bei Software-Verträgen.
10.10. Der Auftraggeber erkennt die Rechte Dritter für vom Auftragnehmer gelieferter oder verwendeter Fremdlizenz-Software an und verpflichtet sich auf Aufforderung vom Auftragnehmer zur Unterzeichnung von Unterlizenzverträgen zur Erfüllung des Vertragszwecks. Eine Haftung für Fremdlizenz-Software übernimmt der Auftragnehmer nicht, sofern der Auftraggeber vorab über die Verwendung der Fremdlizenz-Software vom Auftragnehmer informiert worden ist und der Verwendung nicht widersprochen hat.
11. Haftung
11.1. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet somit nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts eines Werkes oder für die im Werk enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Wird der Auftragnehmer in einem solchen Fall von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Werkes auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung frei. Von dieser Haftungsfreistellung sind Schadensersatzansprüche ausgenommen, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung und/oder Unterlassung des Auftragnehmers entstehen sowie Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die in der Werkleistung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung im Wege eines Abnahmeverlangens vor. Der Auftraggeber erklärt mit der Abnahme der Leistung auch die Freigabe der Arbeiten und die Verantwortung für die Richtigkeit dessen Inhalts.
11.3. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der im Werk enthaltenen Werbung (insbesondere Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht) wird vom Auftragnehmer nur geschuldet, wenn die Überprüfung ausdrücklich Gegenstand des Vertrags ist.
11.4. Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Leistungen infolge seiner unrichtigen oder lückenhaften Angaben von dem Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
11.5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen AGB adStrategen Stand: 29.12.2023
Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden.
11.6. Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
11.7. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt (Kardinalspflicht), begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 10.000,00.
11.8. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs vom Auftragnehmer.
11.9. Soweit die Haftung vom Auftragnehmer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
12. Aufrechnungsverbot
12.1. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts seitens des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
13. Abtretungsverbot
13.1. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber dürfen ihre Rechte aus dem Vertrag jeweils nur mit Einwilligung des jeweils anderen an Dritte abtreten.
13.2. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, Rechte aus dem Vertrag an mit ihm verbundene Unternehmen abzutreten.
14. Geheimhaltung
14.1. Der Auftragnehmer wird alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers oder von mit ihm verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“) streng vertraulich behandeln, Dritten nicht zugänglich machen und ausschließlich für die vertragsgemäßen Zwecke verwenden.
14.2. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr sonst wie von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter oder Dritte zu übertragen.
14.3. Mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers darf der Auftragnehmer Leistungen, die er für den Auftraggeber erbracht hat, im Rahmen der Eigenwerbung nutzen. Die Nutzung im Rahmen der Eigenwerbung darf in allen Medien erfolgen, sofern dies nicht durch den Auftraggeber zusammen mit der Einwilligung eingeschränkt wurde.
15. Datenschutz
15.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Leistungserbringung persönliche Daten des Auftraggebers sowie Inhalts-, Nutzungs-, Login-, Abrechnungs-, Webanalyse- und eCommerce-Daten verarbeitet und nutzt. Der Auftragnehmer wird die Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften speichern. Soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, können die Daten des Auftraggebers an vom Auftragnehmer hierfür eingeschaltete Dritte weitergegeben bzw. direkt durch Dritte erfasst werden. Die Weitergabe der Daten zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen und bedarf der gesonderten Einwilligung des Auftraggebers.
15.2. Der Auftragnehmer erstellt regelmläßige Reports zur Auswertung der Ergebnisse des Suchmaschinenmarketings. Reports, insbesondere im Bereich des Google AdWords Managements, können ganz oder teilweise auf den Daten des Google Analytics Accounts des Auftraggebers basieren. AGB adStrategen Stand: 29.12.2023
15.3. Der Auftragnehmer unterstützt seinen Auftraggeber im Rahmen seiner Dienstleistung beratend bei der Einrichtung von Besuchern-Auswertungssoftware und -Dienstleistern, wie z.B. Google Analytics. Diese Beratung beinhaltet ausdrücklich keine rechtlichen Aspekte. Der Auftraggeber selbst trägt bei der Nutzung einer solchen Besucherauswertung die alleinige Verantwortung für die Einbindung einer ggf. notwendigen Datenschutzrichtlinie auf seiner Website, die den rechtlichen Anforderungen seines Landes entspricht. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber selbst, sich über die Geschäftsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und Datenschutz Voreinstellungen der eingesetzten Drittanbieter, wie z.B. Google Analytics, zu informieren und die rechtlichen Aspekte des Datenschutzes zu bewerten und einzuhalten. Dem Auftragnehmer ist es durch gesetzliche Bestimmungen untersagt, eine Rechtsberatung zu leisten.
16. Vertragslaufzeit, Kündigung
16.1. Die Laufzeit einer vereinbarten Leistung ist dem jeweiligen Leistungsangebot zu entnehmen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden.
16.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer liegen unter anderem vor, wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird; Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird; der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht, verstößt.
16.3. Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten und die Vergütung zu erstatten, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind.
16.4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Alle Erweiterungen, Modifizierungen, Abweichungen oder sonstigen Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Formbedürftigkeit.
17.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist Düsseldorf.
17.3. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
17.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche Bestimmung als vereinbart, die im wirtschaftlichen Ergebnis in rechtlich wirksamer Form der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke in diesen AGB.